Norm
DSt 1990 §3Rechtssatz
Bei einem gegen einen Richter erhobenen Vorwurf der Dienstunfähigkeit kann von einem geringfügigen Verschulden nicht mehr gesprochen werden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
ArbeitsunfähigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0056596Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
15.04.2019