RS OGH 1993/6/14 Okt3/93, Okt7/93, 4Ob146/99w, 16Ok3/01, 9Ob66/07g

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.06.1993
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Norm

KartG 1988 §34
KartG 1988 §35

Rechtssatz

Unterschieden werden zwei grundsätzliche Mißbrauchsvarianten:

Beeinträchtigung von Wettbewerbschancen und damit Gefährdung von Wettbewerb (Marktstrukturen) einerseits, davon unabhängige Übervorteilung von Abnehmern (Lieferanten) andererseits. Für diese Unterscheidung haben sich die Bezeichnungen "Behinderungsmißbrauch" und "Ausbeutungsmißbrauch" durchgesetzt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0063533

Zuletzt aktualisiert am

31.03.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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