Norm
BauRG §4Rechtssatz
Die Dauer des Baurechts darf auch nicht durch den Vorbehalt einer Kündigungsmöglichkeit im Ungewissen bleiben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0052502Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
07.03.2013