RS OGH 1993/6/15 5Ob50/93, 5Ob152/03v, 5Ob122/12w

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Veröffentlicht am 15.06.1993
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Norm

BauRG §4

Rechtssatz

Die Dauer des Baurechts darf auch nicht durch den Vorbehalt einer Kündigungsmöglichkeit im Ungewissen bleiben.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0052502

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

07.03.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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