Norm
BauRG §4Rechtssatz
Veräußerungsbeschränkungen bilden kein Eintragungshindernis für das Baurecht, sofern ein Zuwiderhandeln des Baurechtsinhabers nicht die Rechtsfolge einer Auflösung des Vertragsverhältnisses - sei es automatisch oder im Wege der Kündigung - auslöst.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0052496Dokumentnummer
JJR_19930615_OGH0002_0050OB00050_9300000_002