RS OGH 1993/6/15 10ObS89/93

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Veröffentlicht am 15.06.1993
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Norm

ALVG §12 Abs1
SUG §1 Z2

Rechtssatz

Nur ein aus einer Beschäftigung resultierender, über der Geringfügigkeitsgrenze liegender Einkommensbezug schließt Arbeitslosigkeit aus, wobei rechtlich völlig bedeutungslos ist, ob und auf welche Weise eine solche Beschäftigung vertraglich fundiert ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0050701

Dokumentnummer

JJR_19930615_OGH0002_010OBS00089_9300000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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