Norm
StGB §43aRechtssatz
Nach den Intentionen des § 43 a (Abs 3) StGB soll das Konzept der Verbindung von kurzen unbedingten Schockstrafen mit längeren bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafen auch bei Ersttätern zum Tragen kommen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0091921Dokumentnummer
JJR_19930615_OGH0002_0110OS00077_9300000_005