RS OGH 1993/6/17 15Os149/92

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.06.1993
beobachten
merken

Norm

StGB §20a

Rechtssatz

Das für die Abschöpfung der Bereicherung in § 20 a Abs 1 StGB vorausgesetzte, eine Million Schilling übersteigende Ausmaß kann sich auch aus der Zusammenrechnung der Bereicherung aus mehreren Straftaten ergeben, dies jedoch nur dann, wenn die mehreren Straftaten Gegenstand ein und desselben Urteils sind.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0090559

Dokumentnummer

JJR_19930617_OGH0002_0150OS00149_9200000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten