RS OGH 1993/6/17 8Ob610/92, 4Ob155/13t, 3Ob86/19x

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.06.1993
beobachten
merken

Norm

HVG §6 IBb
HVG §29 IIg1

Rechtssatz

Erwirbt nicht der Partner des Vermittlungsvertrages, sondern ein Dritter die Liegenschaft, kommt ein Provisionsanspruch gegen ersteren nur dann in Betracht, wenn der Erwerb durch letzteren als für ersteren wirtschaftlich zweckgleichwertig angesehen werden müsste. Die Miete des überwiegenden Teiles der Betriebsliegenschaft kann nicht als mit deren Kauf wirtschaftlich gleichwertig angesehen werden.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 610/92
    Entscheidungstext OGH 17.06.1993 8 Ob 610/92
  • 4 Ob 155/13t
    Entscheidungstext OGH 20.01.2014 4 Ob 155/13t
    nur: Erwirbt nicht der Partner des Vermittlungsvertrages, sondern ein Dritter die Liegenschaft, kommt ein Provisionsanspruch gegen ersteren nur dann in Betracht, wenn der Erwerb durch letzteren als für ersteren wirtschaftlich zweckgleichwertig angesehen werden müsste. (T1)
    Beisatz: Ob Zweckgleichwertigkeit vorliegt, ist immer nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen. (T2)
  • 3 Ob 86/19x
    Entscheidungstext OGH 26.04.2019 3 Ob 86/19x
    Auch; Beis wie T2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0062634

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

14.06.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten