Norm
MRK Art5 Abs1 lita III4aRechtssatz
Für einen hinreichenden Tatverdacht genügt, daß ein Erkenntnisgericht einen Schuldspruch gefällt hat, mag dieser auch zum Zeitpunkt der bekämpften Entscheidung noch nicht rechtskräftig gewesen sein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0074609Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
14.11.2011