Norm
ABGB §94Rechtssatz
Durch Lohnsteuerrückvergütungen, die als verfügbare Mittel in die Bemessungsgrundlage einzurechnen sind, wurden diese für die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichten bestimmenden Mittel in dem Jahr vermehrt, in dem die Rückvergütungen dem Abgabenpflichtigen zugeflossen sind; es erscheint billig, diese Einkommensbestandteile auf dieses Jahr insgesamt aufzuteilen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0047261Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
24.09.2019