RS OGH 1993/6/22 1Ob568/93, 1Ob581/94, 4Ob231/97t, 6Ob290/97h, 7Ob26/02b, 8Ob50/04t, 7Ob100/13a

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Veröffentlicht am 22.06.1993
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Norm

ABGB §94
ABGB §140 Bd
EheG §69 Abs2

Rechtssatz

Kreditrückzahlungen, zu denen sich der Unterhaltspflichtige anlässlich der nachehelichen Vermögensaufteilung verpflichtete, bleiben ohne Einfluss auf die Höhe einer ihn treffenden Unterhaltsverpflichtung, auch wenn die Rückzahlungen - naturgemäß - dem ehemaligen Ehegatten zugutekommen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0013387

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

21.02.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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