RS OGH 1993/6/22 1Ob8/93

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Veröffentlicht am 22.06.1993
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Norm

GewO 1973 §9
GewO 1973 §39
GewO 1973 §341

Rechtssatz

Bei einer Entscheidung über ein Konzessionsansuchen sind grundsätzlich die Sachverhältnisse und Rechtsverhältnisse im Zeitpunkt der Entscheidung über das Ansuchen maßgebend. Wenn im Zeitpunkt des Konzessionsansuches ein entsprechender gewerberechtlicher Geschäftsführer nocht nicht bestellt war, genügt es daher, daß die Bestellung eines solchen vor der Entscheidung über das Konzessionsansuchen nachgeholt und um die Genehmigung der Geschäftsführerbestellung angesucht wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0060763

Dokumentnummer

JJR_19930622_OGH0002_0010OB00008_9300000_005
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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