Norm
KollV für die kaufmännischen Angestellten der Tageszeitungen §9 litc Abs3Rechtssatz
Um den Verfall der Überstunden nach dem KollV zu verhindern, ist es erforderlich, die Zahlung des Überstundenentgeltes unter Bezeichnung der Zahl und der zeitlichen Lagerung der Überstunden zu begehren. Werden im Betrieb des Arbeitgebers besondere Formblätter zur Meldung von Überstunden aufgelegt, die der Arbeitnehmer auch verwendete, in die er jedoch die strittigen Überstunden nicht aufnahm, so können die Angaben in den der Verrechnung der Kilometergelder dienenden Tagesberichten über den den einzelnen Verrichtungen zugeordneten Zeitaufwand nicht als Geltendmachung von Überstunden qualifiziert werden. (§ 48 ASGG).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0064908Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
24.01.2022