Norm
AÜG §6 Abs1Rechtssatz
Unter den Arbeitnehmerschutzvorschriften ist der technische Arbeitsschutz (auch Gefahrenschutz und Betriebsschutz) zu verstehen. Dazu zählt auch § 10 Abs 2 BauarbeitenV.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0050631Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.12.2017