Norm
ABGB §869Rechtssatz
Bestimmt ist die Erklärung, wenn ihr die wesentlichen Rechtsfolgen, die der Erklärende anstrebt, entnehmbar sind und die gesetzliche Mindestanforderungen des betreffenden Rechtsgeschäftstyps ( essentialia negotii ) erfüllt sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0014692Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
11.05.2011