Norm
DSt 1990 §28 Abs2Rechtssatz
Eine gegen den Einleitungsbeschluss erhobene Beschwerde ist von der OBDK als unzulässig zurückzuweisen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0056988Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
07.07.2021