Norm
UWG §2 C2aRechtssatz
Die Werbeaussage, daß eine Programmbeilage demnächst in Zeitungen mit einer entsprechenden Reichweite, Leserzahl und Verbreitung in den Bundesländern erscheinen werde, ist nicht schon deshalb irreführend, weil es sie noch gar nicht gibt, wenn dabei von der gegenwärtigen Verbreitung der Trägerzeitungen ausgegangen wurde (hier: "tele-Jumbo").
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0078380Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
11.01.2021