RS OGH 1993/6/30 7Ob546/93, 1Ob599/93, 6Ob525/95, 7Ob14/11a, 4Ob194/15f, 7Ob135/19g

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.06.1993
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Norm

ABGB §862
ABGB §862a

Rechtssatz

Ist die Erklärung gegenüber einem Boten des Empfängers abgegeben worden, so ist sie damit schon dem Empfänger zugegangen; in diesem Fall trägt der Empfänger das Risiko, wenn der Bote die Erklärung verstümmelt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0014068

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

22.01.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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