Norm
ABGB §862Rechtssatz
Ist die Erklärung gegenüber einem Boten des Empfängers abgegeben worden, so ist sie damit schon dem Empfänger zugegangen; in diesem Fall trägt der Empfänger das Risiko, wenn der Bote die Erklärung verstümmelt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0014068Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
22.01.2020