Norm
AGBKr Pkt36Rechtssatz
Bei den die Vertrauenswürdigkeit des Bankkunden beeinträchtigenden beispielhaft aufgezählten Tatsachen der wesentlichen Verschlechterung des Vermögens und der erheblichen Vermögensgefährdung sind nicht so sehr streng juristische Maßstäbe, sondern wirtschaftliche Gesichtspunkte und die Verkehrsauffassung bestimmend. Diese Tatbestände sind bei ständiger Vergrößerung der Verschuldung des Kreditnehmers jedenfalls gegeben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0105348Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
07.03.2019