Norm
ABGB §1295 Ia3eRechtssatz
Keine alternative Konkurrenz zwischen einem dem Arzt zurechenbaren Behandlungsfehler und einer Auswirkung einer Krankheitslage des Patienten oder einer vor der ärztlichen Behandlung, bei der ein Kunstfehler unterlief, vorhanden gewesenen schadensgeneigten Konstitutionsschwäche.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0022562Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.03.2014