RS OGH 1993/7/8 9ObA1016/93, 9ObA309/93

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Veröffentlicht am 08.07.1993
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Norm

ASGG §45 Abs2 Satz2

Rechtssatz

Streitigkeiten in Arbeitsrechtssachen, bei denen es (auch) um das Nutzungsrecht an einer dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber überlassenen Wohnung geht, sind auch dann mit einem fünfzigtausend Schilling übersteigenden Betrag zu bewerten, wenn es sich nicht um reine Bestandstreitigkeiten handelt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0085700

Dokumentnummer

JJR_19930708_OGH0002_009OBA01016_9300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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