Norm
ASGG §45 Abs2 Satz2Rechtssatz
Streitigkeiten in Arbeitsrechtssachen, bei denen es (auch) um das Nutzungsrecht an einer dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber überlassenen Wohnung geht, sind auch dann mit einem fünfzigtausend Schilling übersteigenden Betrag zu bewerten, wenn es sich nicht um reine Bestandstreitigkeiten handelt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0085700Dokumentnummer
JJR_19930708_OGH0002_009OBA01016_9300000_001