Norm
ABGB §358 IIIRechtssatz
Treuhandabreden sind im Zweifel als Aufträge zu beurteilen und unterliegen daher § 36 IPRG ( hier: Anwendung von Schweizer Recht, weil der Rechtsanwalt, dem die Garantiebeschaffung treuhändig überantwortet wurde, in der Schweiz seinen gewöhnlichen Aufenthalt und Kanzleisitz hat ).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0010766Dokumentnummer
JJR_19930708_OGH0002_0080OB00587_9300000_001