Norm
ASVG §255 BaRechtssatz
Die Konzessionsprüfung ist nur Voraussetzung für die Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit, sagt aber nichts darüber aus, ob der Konzessionsinhaber die Voraussetzungen eines Lehrberufes aufweist und über die dafür erforderlichen und in der Praxis verlangten wesentlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0084446Dokumentnummer
JJR_19930713_OGH0002_010OBS00124_9300000_001