Norm
ASVG §255 ARechtssatz
Ob ein als "Verkaufsberater" für Fliesen und Sanitärprodukte in einem einschlägigen Großmarkt eingesetzter gelernter Installateur noch eine qualifizierte Teiltätigkeit seines Lehrberufes ausübt, bedarf genauer Feststellungen der von einem solchen "Verkaufsberater" zu verrichtenden Tätigkeiten, der dafür verwertbaren Teile der Ausbildung, Kenntnisse und Fähigkeiten des erlernten Berufes sowie der zusätzlichen Kenntnisse und Fähigkeiten, hinsichtlich deren auch die Umstände, unter denen sie erworben werden können, geklärt werden müssen (ähnlich 28.01.1993, 10 Ob S 271/92).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0084352Dokumentnummer
JJR_19930713_OGH0002_010OBS00131_9300000_001