RS OGH 1993/7/13 4Ob519/93, 1Ob1516/94, 8ObA231/95, 7Ob157/09b

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.07.1993
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Norm

HVG §6 Abs3 IIA

Rechtssatz

Ein dem Verhalten des Dritten gleichwertiger wichtiger Grund liegt ohne Zweifel auch dann vor, wenn die Nichtausführung des Geschäftes gerade auf ein Verhalten des Vermittlers - die mangelnde Aufklärung über Mängel des Kaufgegenstandes - zurückzuführen ist.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 519/93
    Entscheidungstext OGH 13.07.1993 4 Ob 519/93
    Veröff: SZ 66/85
  • 1 Ob 1516/94
    Entscheidungstext OGH 16.02.1994 1 Ob 1516/94
  • 8 ObA 231/95
    Entscheidungstext OGH 18.08.1995 8 ObA 231/95
    nur: Ein dem Verhalten des Dritten gleichwertiger wichtiger Grund liegt ohne Zweifel auch dann vor, wenn die Nichtausführung des Geschäftes gerade auf ein Verhalten des Vermittlers zurückzuführen ist. (T1) Beisatz: § 48 ASGG. (T2)
  • 7 Ob 157/09b
    Entscheidungstext OGH 02.09.2009 7 Ob 157/09b
    Auch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0062843

Zuletzt aktualisiert am

13.11.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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