RS OGH 1993/7/13 4Ob82/93, 4Ob8/09v

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Veröffentlicht am 13.07.1993
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Norm

ABGB §938 D

Rechtssatz

Sobald sich der fördernde Rechtsträger privatrechtlich zu einer bestimmten Leistung, meist unter bestimmten Bedingungen, verpflichtet hat, ist der vertraglich zugesicherte Anspruch wie jeder privatrechtliche Anspruch klagbar. Nur dann, wenn die Förderung ausnahmsweise mit Bescheid erfolgt, ist der Anspruch im öffentlich - rechtlichen Verfahren verfolgbar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0018991

Zuletzt aktualisiert am

31.03.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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