RS OGH 1993/7/14 13Os17/93, 13Os65/14d (13Os66/14a), 11Os108/18v

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Veröffentlicht am 14.07.1993
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Norm

StGB §33

Rechtssatz

Der Versuch, Mittäter in der Haft zu einer für ihn günstigeren Aussage zu veranlassen, darf nicht als erschwerend gewertet werden, betrifft dies doch ein Verhalten nach der Tat, das die nach dem Grad der Tatschuld auszumessende Straffrage nicht unmittelbar tangiert.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0091109

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

22.01.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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