RS OGH 1993/7/14 7Ob540/93, 7Ob150/21s

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Veröffentlicht am 14.07.1993
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Norm

HGB §413 Abs1

Rechtssatz

Eine Einigung über einen bestimmten Satz der Beförderungskosten liegt in der Vereinbarung des Entgelts für die gesamte zu erbringende Leistung nach Maßgabe des Gewichtes.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0062398

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

04.04.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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