Norm
SGG §12 Abs2 IIBRechtssatz
Im Hinblick auf die unter der zusätzlichen Voraussetzung der Suchtgiftdelinquenz ausschließlich zur Finanzierung des Eigenbedarfs sogar strafsatzändernde Bestimmung des § 12 Abs 2, zweiter Satz, SGG ist die Suchtgiftergebenheit des Rechtsbrechers bei der Strafbemessung wegen eines Suchtgiftdeliktes als mildernd zu werten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0087956Zuletzt aktualisiert am
25.09.2008