Norm
AHVB Art7Rechtssatz
Sowohl bei der Bestimmung des Art 7 der AHVB als auch beim Abschnitt A Pkt 3 der EHVB handelt es sich um Risikoausschlüsse. Für die Annahme von Obliegenheiten ist das vom Versicherungsnehmer geforderte Verhalten viel zu wenig bestimmt umschrieben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0081678Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.06.2018