RS OGH 1993/7/14 13Os98/93 (13Os99/93, 13Os100/93)

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.07.1993
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Norm

StPO §43a
StPO §285b

Rechtssatz

Aufhebung des angefochtenen Zurückweisungsbeschlußes, weil die nach Anmeldung von Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung auf Antrag des Angeklagten vorgenommene Bestellung des Verteidigers (§ 41 Abs 2 StPO) ausdrücklich nur zur Ausführung der Berufung, nicht aber auch der Nichtigkeitsbeschwerde vorgenommen worden war.

Entscheidungstexte

  • 13 Os 98/93
    Entscheidungstext OGH 14.07.1993 13 Os 98/93

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0096505

Dokumentnummer

JJR_19930714_OGH0002_0130OS00098_9300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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