Norm
StPO §43aRechtssatz
Aufhebung des angefochtenen Zurückweisungsbeschlußes, weil die nach Anmeldung von Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung auf Antrag des Angeklagten vorgenommene Bestellung des Verteidigers (§ 41 Abs 2 StPO) ausdrücklich nur zur Ausführung der Berufung, nicht aber auch der Nichtigkeitsbeschwerde vorgenommen worden war.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0096505Dokumentnummer
JJR_19930714_OGH0002_0130OS00098_9300000_001