Norm
GRBG §1 Abs2Rechtssatz
Sofortige Zurückweisung einer ausschließlich im Zusammenhang mit dem Vollzug einer rechtskräftig verhängten Freiheitsstrafe erhobenen Grundrechtsbeschwerde ohne Verbesserungsverfahren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0061089Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.02.2021