RS OGH 1993/7/28 13Os66/93

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Veröffentlicht am 28.07.1993
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Norm

SGG §16 Abs2 Z1
StGB §32 Abs2
StGB §33

Rechtssatz

§ 16 Abs 1 und 2 Z 1 SGG erfordert nur die Ermöglichung des Gebrauches eines Suchtgiftes durch einen Minderjährigen, nicht aber, daß der Täter einen Minderjährigen, der - wie hier - mit Suchtgift noch keinen Kontakt hatte, dem Suchtgiftmißbrauch zugeführt hat. Die selbständige Gewichtung dieses Umstandes als Erschwerungsgrund verstößt daher nicht gegen das Doppelverwertungsverbot.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0088517

Dokumentnummer

JJR_19930728_OGH0002_0130OS00066_9300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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