Norm
ABGB §879 BIIhRechtssatz
Auch die "Lohnkosten" des Dienstgebers können vereinbarungsgemäß zurückgefordert werden, soweit die Ausbildung mit keiner Verwendung verbunden und keine Erfüllung des Dienstvertrages ist.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Arbeitgeber, Angestellte, Dienstverhältnis, Auflösung, Kündigung, Anspruch, Rückforderung, Rückzahlung, Sittenwidrigkeit, gute Sitten, Nichtigkeit, KostenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0028912Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.02.2018