Norm
SMG §28a Abs4 Z3Rechtssatz
Die Aufspaltung mehrerer Diebstahlsangriffe nach unterschiedlichen Beteiligungsformen in zwei Verbrechen verstößt zwar gegen den Zusammenrechnungsgrundsatz des § 29 StGB, ist jedoch nicht von Amts wegen aufzugreifen, wenn sie dem Angeklagten nicht zum Nachteil gereicht, weil darin keine Verurteilung mit einem qualitativ höheren Unrechtsgehalt zum Ausdruck kommt als bei rechtsrichtiger Subsumtion der Tat und daraus auch keine unrichtigen, für den Angeklagten nachteiligen Strafzumessungstatsachen (§ 281 Abs 1 Z 11 zweiter Fall StPO) abgeleitet wurden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0090838Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.07.2022