Norm
StPO §281 Abs1 Z5 BRechtssatz
Hat das Schöffengericht den bekämpften Ausspruch aus einer Mehrzahl von Prämissen abgeleitet, so kann eine unzureichende Begründung nicht dadurch geltend gemacht werden, dass isoliert die alleinige Tragfähigkeit einer einzelnen Erwägung untersucht wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0099507Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.05.2020