RS OGH 1993/8/25 1Ob10/93

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.08.1993
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Norm

StPO §33 A

Rechtssatz

Nichtigkeitsbeschwerden zur Wahrung des Gesetzes können nicht etwa nur aus den in den Gesetzen angeführten Nichtigkeitsgründen, sondern wegen jeder unrichtigen Anwendung des materiellen oder formellen Rechts erhoben werden und selbst bloß gegen gesetzwidrige Vorgänge gerichtet sein.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0096371

Dokumentnummer

JJR_19930825_OGH0002_0010OB00010_9300000_013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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