RS OGH 1993/8/26 2Ob539/93, 7Ob2423/96s

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Veröffentlicht am 26.08.1993
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Norm

UbG §2

Rechtssatz

Mußte der Patient aufgrund der in der Anstalt getroffenen Maßnahmen den Eindruck gewinnen, sich in der Anstalt nicht mehr frei bewegen zu können, so erfüllt dies den Tatbestand der Beschränkung der körperlichen Bewegungsfreiheit und stellt damit eine "Unterbringung" im Sinne des § 2 UbG dar (4 Ob 413, 514/93).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0075857

Dokumentnummer

JJR_19930826_OGH0002_0020OB00539_9300000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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