Norm
ZPO §269Rechtssatz
Dass auch bei den geringfügigsten operativen Eingriffen trotz Beachtung aller Vorsichtsmaßnahmen eine Infektion oder irgendwelche dadurch bedingte Komplikationen nicht ausgeschlossen werden können ist eine offenkundige Tatsache.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0040163Dokumentnummer
JJR_19930907_OGH0002_0100OB00503_9300000_003