RS OGH 1993/9/7 10ObS130/93, 10ObS3/95, 10ObS23/18g

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Veröffentlicht am 07.09.1993
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Norm

B-VG Art7

Rechtssatz

Das Pensionsrecht der Beamten als Teil des öffentlichen Dienstrechtes auf der einen und das Pensionsversicherungsrecht auf der anderen Seite sind tiefgreifend verschiedene Rechtsgebiete, sodass sie unter dem Aspekt des Gleichheitssatzes nicht verglichen werden können.

Anmerkung

Die doppelte RS-Nummer resultiert aus der Zusammenführung von zwei identischen Rechtssätzen (doppelt erfasst) in ein einziges Rechtssatzdokument. Der Rechtssatz sollte nur mehr mit der führenden RS-Nummer RS0053396 zitiert werden.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Arbeitsrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0053396;RS0053635

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

08.06.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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