Norm
ArbVG §105 Abs3 Z2 litbRechtssatz
Die Verringerung von Personalkosten durch Reduktion des Beschäftigtenstandes ist im allgemeinen ein geeignetes Mittel zur Bekämpfung eines schlechten Betriebsergebnisses und kann bei Einsparung des Arbeitsplatzes eine Kündigung rechtfertigen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0051997Dokumentnummer
JJR_19930908_OGH0002_009OBA00233_9300000_002