RS OGH 1993/9/14 14Os122/93

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Veröffentlicht am 14.09.1993
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Norm

StGB §35

Rechtssatz

Unabhängig davon, ob der Täter damit rechnen konnte, daß er im berauschten Zustand strafbare Handlungen begehen werde, begründet exzessiver Alkoholgenuß einen Vorwurf, der die dadurch bedingte Herabsetzung der Zurechnungsfähigkeit aufwiegt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0091046

Dokumentnummer

JJR_19930914_OGH0002_0140OS00122_9300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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