Norm
WEG 1975 §17 Abs2 Z2Rechtssatz
Im Verfahren über Streitigkeiten mit dem Verwalter wegen Auflegung der Vorausschau im Sinne des § 17 Abs 2 Z 2 WEG kommt allen Miteigentümern der Liegenschaft Parteistellung zu, weil im Hinblick auf den Sinn und Zweck der Vorausschau durch die Stattgebung des Antrages nicht nur die Interessen des Antragstellers und des Verwalters unmittelbar berührt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0083588Dokumentnummer
JJR_19930914_OGH0002_0050OB00072_9300000_003