Norm
EO §156 Abs2 ERechtssatz
Zur Geltendmachung des Räumungsanspruchs ist der Ersteher einer Liegenschaft auch dann noch legitimiert, wenn er die Liegenschaft bereits an einen Dritten verkauft und übergeben hat. Sein Eigentumsrecht ist nur durch obligatorische Verpflichtungen gegenüber seinem Kaufvertragspartner beschränkt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0012242Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
26.01.2016