RS OGH 1993/9/15 3Ob533/93

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Veröffentlicht am 15.09.1993
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Norm

MRG §21 Abs3

Rechtssatz

Dem Vermieter steht unabhängig von Vereinbarungen, die während der Geltungsdauer des MG getroffen wurden, nach Inkrafttreten des MRG das Recht zu, zwischen der Jahrespauschalverrechnung und der Einzelvorschreibung der Betriebskosten jeweils für den Zeitraum eines ganzen Kalenderjahres zu wählen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0070024

Dokumentnummer

JJR_19930915_OGH0002_0030OB00533_9300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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