Norm
StGB §302 Abs1Rechtssatz
Die Gewährung eines Darlehens (an einen ehemaligen Gemeindefunktionär), zu der die Gemeinde unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt ist (§ 92 TGO), ist kein Akt der Hoheitsverwaltung, sondern fällt in den Bereich der Privatwirtschaftsverwaltung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0096763Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.05.2018