RS OGH 1993/9/16 8Ob16/93, 6Ob133/18d

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Veröffentlicht am 16.09.1993
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Norm

ABGB §904 I
stmkElektrizitätswirtschaftsG 1981 §14

Rechtssatz

Steht das Ausmaß des zu leistenden Entgelts nicht von Anfang an fest oder ist für den Zahlungspflichtigen nicht leicht zu ermitteln, wird der Entgeltanspruch fällig, sobald der Berechtigte binnen angemessener Frist Rechnung legt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0038058

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

13.12.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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