Norm
EO §381 Z2 DRechtssatz
Für die Beurteilung des unwiederbringlichen Schadens im Sinn des § 381 Z 2 EO kommt es nur darauf an, welchen Schaden die Klägerin erleiden würde, wenn die beantragte einstweilige Verfügung nicht erlassen wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0012390Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.03.2022