Norm
StPO §313 ARechtssatz
Gegenstand gesonderter Fragen an die Geschwornen können nur solche Umstände sein, die nicht bereits in einer Schuldfrage enthalten sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0100418Dokumentnummer
JJR_19930921_OGH0002_0110OS00099_9300000_002