RS OGH 1993/9/21 10ObS62/93

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Veröffentlicht am 21.09.1993
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Norm

AbkSozSi Österreich - BRD Art27
AbkSozSi Österreich - BRD Art48
ASVG §264 Abs1 litb
GSVG §145 Abs1 litb

Rechtssatz

Bezog der verstorbenen Versicherte im Zeitpunkt seines Todes eine Pension ohne zwischenstaatlichen Kürzungsfaktor im Sinne des AbkSozSi Österreich - BRD, weil der Stichtag für seine Pension vor dem Inkrafttreten des Zweiten Zusatzabkommens lag, und fand keine Neufeststellung nach Art 48 Abs 3 des Abkommens statt, so ist die Witwenpension noch auf die Grundlage seiner Pension zu berechnen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0076094

Dokumentnummer

JJR_19930921_OGH0002_010OBS00062_9300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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